PFLEGE optimal - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Das können Sie noch in Anspruch nehmen
Ob Begleitfahren zum Arzt, der gemeinsame Besuch auf dem Friedhof, Botengänge oder eine stundenweise Betreuung: Seit Anfang 2017 können alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind eine zusätzliche finanzielle Hilfe der Pflegekassen an Pflegebedürftige und Angehörige.