Zusätzliche Betreuungsleistungen

PFLEGE optimal - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Das können Sie noch in Anspruch nehmen

Ob Begleitfahren zum Arzt, der gemeinsame Besuch auf dem Friedhof, Botengänge oder eine stundenweise Betreuung: Seit Anfang 2017 können alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind eine zusätzliche finanzielle Hilfe der Pflegekassen an Pflegebedürftige und Angehörige.

Wer kann Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen?

Neben einem Pflegegrad ist das Leben in einer häuslichen Umgebung Bedingung dafür, Betreuungs- und Entlastungsleistungen genehmigt zu bekommen. Weitere Kriterien sind im Gesetz festgelegt: Ausschlaggebend ist hier vor allem eine eingeschränkte Alltagskompetenz. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Pflegebedürftiger die Tendenz aufweist, wegzulaufen. Dass ein Alltagsrhythmus nicht vorhanden ist oder eine psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung vorliegt. Auch Demenz kann ein Grund für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sein.

Wie viel Geld steht im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung?

Unabhängig von der Einschränkung oder dem Pflegegrad zahlen die Pflegekassen 125 Euro monatlich an Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Wer ambulante Sachleistungen nicht ausschöpft, kann den Übertrag bis maximal 40 Prozent für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden. Zu diesen gehören zum Beispiel die Organisation von benötigten Hilfeleistungen wie einem Hausnotrufgerät, Unterstützung im Haushalt oder die Begleitung außerhalb der Wohnung.

Ambulanter Pflegedienst für Zusätzliche Betreuungsleistungen

Unser ambulanter Pflegedienst in Krefeld übernimmt gerne Betreuungs- und Entlastungsleistungen und begleitet Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag. Wir unterstützen Sie dabei, pflegebedignte oder allgemeine Anforderungen des Alltags zu bewältigen, unterstützen Sie im Haushalt zum Beispiel durch die Bewässerung Ihrer Zimmerpflanzen oder der Versorgung von Ihren Haustieren, und helfen dabei, Angehörige zu entlasten. Bei der Beantragung der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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