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  • Vermeidung der Kürzung des Pflegegeldes

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Pflegeberatung - Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

 Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und stellt oft eine große Herausforderung für Betroffene und ihre Angehörigen dar. Um in dieser Situation professionelle Unterstützung zu erhalten, bietet PFLEGE optimal die Pflegeberatung nach §37.3 des Sozialgesetzbuches XI in Krefeld und Umgebung an.  

Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot der Pflegeversicherung und dient dazu, den Alltag mit Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen. Unsere qualifizierten Pflegeberater verfügen über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Pflegeversicherung, Pflegeleistungen, Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen.  

Individuelle Beratung für jede Pflegesituation  

Im Rahmen der Pflegeberatung werden Ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen erfasst und passende Lösungen entwickelt. Themen der Beratung können unter anderem sein:  

– Organisation der Pflege zu Hause  

– Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen  

– Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige  

– Informationen zu ambulanten Pflegediensten, Tagespflege und Pflegeeinrichtungen  

Unsere Pflegeberater unterstützen Sie auch bei der Auswahl geeigneter Pflegeleistungen und helfen dabei, den Pflegebedarf genau zu ermitteln.  

Unterstützung bei Anträgen und Qualitätssicherung  

Ein wichtiger Bestandteil der Pflegeberatung ist die Hilfe bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung, wie Pflegegrad-Einstufungen oder Hilfsmittel. Unsere Berater sorgen dafür, dass Anträge korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.  

Darüber hinaus gehört der sogenannte Beratungseinsatz, auch Qualitätssicherungsbesuch genannt, zu den zentralen Leistungen. Dieser regelmäßige Beratungstermin ist für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Pflegeberater optimieren die häusliche Pflege, geben praktische Tipps und unterstützen pflegende Angehörige dabei, die Pflegequalität langfristig sicherzustellen.  

Gesetzliche Grundlage der Pflegeberatung  

Der Gesetzgeber definiert die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI wie folgt:  

„Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“  

 

Pflegeberatung durch PFLEGE optimal – Für eine bessere Versorgung  

PFLEGE optimal bietet die Pflegeberatung in Krefeld und Tönisvorst an. Unsere erfahrenen Pflegeberater kommen gerne zu Ihnen nach Hause, um den Beratungseinsatz durchzuführen. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Pflegesituation.  

 

Lassen Sie sich von unseren Experten begleiten und profitieren Sie von einer individuellen und professionellen Pflegeberatung. 

Mit PFLEGE optimal sind Sie bestens versorgt.

Pflegeberatung

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Pflegeberatung in Krefeld und Umgebung

Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung

  • Unsere Pflegeberater beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist.
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Höherstufung des Pflegegrades.
  • Bedarf von Hilfsmitteln, z. B. Rollator, Badewannenlifter oder Pflegehilfsmittel.
  • Praktische Tipps für den Pflegealltag, z.B. Mobilisation.
  • Hinweise zur Entlastung der Pflegepersonen.
  • Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt.

PFLEGE optimal - Unsere Pflegeberatung

Von heute auf morgen pflegebedürftig – und jetzt? Zuerst gilt: Bloß nicht die Nerven zu verlieren. Suchen Sie sich Experten, die Sie in der für Sie ungewohnten Situation unterstützen und Ihnen zeigen, wie es weitergeht. Mit einer besonderen Ausbildung in der Pflegeberatung sind wir dazu befähigt, Sie rund um die Pflege zu beraten. In den meisten Fällen ist die Pflegeberatung für Sie kostenlos und wird von den Pflegekassen übernommen.

Pflegeberatung für Betroffene:
So unterstützen wir Sie

Ob altersbedingt, durch einen Unfall oder durch eine Krankheit: Wenn Sie selbst, Ihr Partner, eine Elternteil oder ein anderes Familienmitglied betroffen ist, tauchen viele Fragen auf.

Als Pflegeberater in Krefeld ist es unsere Aufgabe, den individuellen Hilfebedarf zu erarbeiten und Sie bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Wir stellen Ihnen nicht nur das notwendige Informationsmaterial zur Verfügung, sondern erklären Ihnen unterschiedliche Versorgung- und Unterstützungsmöglichkeiten. Das beinhaltet auch alle Fragen zu den offiziellen Wegen: Zum Beispiel: wie beantrage ich einen Pflegegrad oder wie eine Haushaltshilfe. Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung der Anträge und stehen Ihnen in der neuen Lebenssituation zur Seite.

Verhinderungspflege Wir möchten Sie als Angehörige entlasten

Schulungen für Angehörige bei Pflegebedürftigkeit

Im Rahmen der Pflegeberatung bietet unser geschultes Personal Schulungen für Angehörige bei Pflegebedürftigkeit an. Dabei zeigen wir Ihnen, wie Sie eigenständig die Pflege von Angehörigen abdecken können. Zu den Inhalten gehören zum Beispiel Hygiene, Körperpflege und Prophylaxe, rechtliche Grundlagen, Ernährung, die Erklärung von ausgewählten Krankheitsbildern, Umgang mit Sterbenden oder die Pflegedokumentation.

Pflegebedürftigkeit: Plötzlicher Pflegefall - wir helfen weiter!

Gerne möchten wir Ihnen in diesem Bereich erste Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit beantworten:

Was sind Pflegegrade?
Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Seit Januar 2017 gilt in Deutschland das Pflegestärkungsgesetz II, das Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt hat. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht wie bisher an dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern am Grad der Selbstständigkeit. Dabei wird zwischen fünf unterschiedlichen Pflegegraden unterschieden: Der erste Pflegerad setzt eine geringe Einschränkung der Selbstständigkeit voraus, der fünfte Grad entsprechend eine starke Einschränkung. Um den Grad der Einschränkung festzustellen, wird in sechs Modulen überprüft, wie hoch die noch vorhandene Selbstständigkeit ist. Es wird zwischen den Modulen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeit, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte unterschieden.

Wer ist pflegebedürftig?

Der Paragraph 14 SGB XI bestimmt alle Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingt unter einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden und deshalb Unterstützung benötigen. Außerdem werden Personen als pflegedürftig geführt, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Wie hoch ist das Pflegegeld?
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen werden nach den unterschiedlichen Pflegegraden berechnet. In der folgenden Grafik geben wir Ihnen nicht nur einen Überblick über die unterschiedlichen finanziellen Leistungen, sondern auch über die Änderungen, die durch das Pflegestärkungsgesetz 2017 zustande gekommen sind.

Welche Leistungen deckt der Pflegegrad ab?
Wofür zahlt die Pflegeversicherung?
An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

Die Leistungskosten, die von der Pflegeversicherung bezahlt werden, können flexibel eingesetzt werden. Wir helfen Ihnen dabei, einen Leistungskatalog zu erarbeiten, der auf Ihre individuelle Situation passt.
Dazu kann zum Beispiel Pflege und Unterstützung in den eigenen vier Wänden gehören: Das abdecken grundpflegerischer Tätigkeiten wie Unterstützung bei der Körperpflege oder der Medikamentengabe sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Außerdem kann Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege abgedeckt werden. Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen in der Wohnung wie den Einbau eines Treppenlifts oder der behindertengerechte Umbau des Badezimmers können auch durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Auch werden Pflegekurse für Angehörige übernommen.

Natürlich hängt die Höhe der Leistung auch immer von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Wir beraten Sie dazu gerne.